Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Der Chartervertrag wird zwischen dem Vercharterer (Vermieter) und dem Mieter abgeschlossen.

 

Zahlung, Stornierung, Nichterscheinen des Mieters

  • Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, ist die Anzahlung des Charterpreises in der angegebenen Höhe innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten. Der Restbetrag muss 4 Wochen vor der Ankunft bezahlt werden.
  • In dringenden Fällen kann der Vermieter innerhalb von 4 Tagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den gezahlten Betrag zu erstatten.
  • Wenn der Mieter nicht in der Lage ist, zu mieten, muss er uns rechtzeitig informieren. Vermietet der Vermieter das Schiff zu den gleichen Konditionen weiter, erhält der Mieter seine Zahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von mindestens 20 % des Charterpreises zurück. Dem Mieter wird dringend empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Der Vermieter kann Ihnen die Formulare auf Anfrage zusenden.
  • Zahlt der Mieter nicht innerhalb der Fristen, kann der Vermieter den Vertrag kündigen. Gezahlte Beträge werden abzüglich 20% Bearbeitungsgebühr zurückerstattet, wenn die Yacht von einer anderen Person zu den gleichen Bedingungen gemietet wird.

Pflichten des Vermieters.

  1. Die gebuchte Yacht wird vom Mieter sauber, segelfertig, seetüchtig und mit vollem Tank übergeben.
  2. Die gebuchte Yacht kann während des Chartervertrages nicht an einen Dritten übertragen werden. (Im Falle von Schäden oder Ähnlichem, die durch einen Unfall oder Zusammenstoß verursacht wurden, wird der Vermieter eine ähnliche Yacht als Ersatz zur Verfügung stellen. Die Kaution wird vom Mieter bis zur Rückgabe der Ersatzyacht einbehalten.

 

Der Mieter sichert sich und verpflichtet sich wie folgt.

  • Kenntnis der Grundsätze der Seemannschaft
  • Sie müssen die Seemannschaft beherrschen und über die erforderliche Erfahrung in der Seefahrt verfügen oder sicherstellen, dass jemand mit dieser Erfahrung an Bord ist. Wenn der Mieter oder sein Skipper nicht im Besitz der erforderlichen Segelscheine ist, hat der Vermieter das Recht, die Übergabe der Yacht zu verweigern oder einen Skipper auf Kosten des Mieters zu stellen. Der Vermieter kann auch beschließen, den gesamten Mietzeitraum zu stornieren und die gezahlte Miete abzüglich 20 % zu erstatten.
  • Beachten Sie die Vorschriften des Gastlandes und melden Sie Ein- und Ausfahrten dem Hafenmeister.
  • Nutzen Sie die Yacht nicht zu gewerblichen Zwecken, nehmen Sie keine ausländischen Passagiere mit, übergeben oder vermieten Sie die Yacht nicht ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters an Dritte und transportieren Sie keine gefährlichen Güter und Stoffe.
  • Das Segelgebiet des Vermieters darf nur mit dessen Erlaubnis betreten werden.
  • keine Änderungen am Schiff oder seiner Ausrüstung vorzunehmen.
  • Yacht und Ausrüstung gut zu behandeln, die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten, das Logbuch zu benutzen, damit der Mieter die Bedingungen des Segelreviers kennt, z.B. Strömungen und Wasserstandsänderungen bei starkem Wind, etc.
  • Verlassen Sie den Hafen nicht, wenn der Wind stärker als Stärke 7 ist.
  • Die Yacht sollte in einem sauberen, ordentlichen und aufgetankten Zustand zurückgegeben werden. Ist dies nicht der Fall, werden Reinigung, Betankung usw. dem Mieter in Rechnung gestellt und die Kaution oder ein Teil davon einbehalten. Das Gleiche gilt für die Verstopfung der Bordtoilette; in diesem Fall werden 200 € berechnet.
  • Im Falle eines Schadens, einer Kollision oder ähnlichem am Schiff ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren. Bei Schäden am Schiff oder bei Personenschäden hat der Mieter ein Schadensprotokoll zu erstellen und ggf. eine Stellungnahme des Hafenmeisters, des Arztes usw. einzuholen.
  • Lassen Sie die Yacht im Falle eines Schadens immer an der eigenen Leine abschleppen und treffen Sie keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten.
  • Überprüfung des Zustands des Schiffes und der Vollständigkeit der Ausrüstung und des Inventars sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe des Schiffes. Dies geschieht anhand der Checkliste an Bord und der Unterzeichnung der Checkliste.
  • Vermerken Sie Beschwerden auf dem Rückübernahme- und Rückkehrprotokoll. Eine zu spät eingereichte Beschwerde wird ausgeschlossen.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Charterverträge oder eigene Vertragsformulare des Vermieters müssen vor der Übernahme der Yacht unterzeichnet werden.

Reparaturen und Motorüberwachung

1) Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Ausgeliehene Teile müssen immer aufbewahrt werden. Die Kosten für Reparaturen, die durch Abnutzung erforderlich sind, werden vom Vermieter auf der Grundlage der beigefügten Rechnung erstattet.

2) Der Ölstand und der Kühlmittelstand werden täglich vom Vermieter kontrolliert. Der Mieter muss auch prüfen, ob die Motorkühlung bei laufendem Motor in Ordnung ist. Schäden, die durch das Trockenlaufen des Motors verursacht werden, sind in keinem Fall versichert und der Mieter haftet dafür. Außerdem kann der Motor bei einer Neigung von mehr als 10 Grad nicht verwendet werden, da er kein Wasser oder Öl erhält.

Stornierung durch den Vermieter oder Minderung des Charterpreises im Falle einer verspäteten Übernahme oder eines Schadens.

1) Wenn die Yacht oder die Ersatzyacht vom Vermieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert wird, kann der Mieter die vollständig geleisteten Zahlungen frühestens 24 Stunden danach zurückerhalten. Bei einer Charterdauer von 2 oder mehr Wochen erhöht sich diese Dauer um 24 Stunden pro angemieteter Woche.

2) Weitergehende Ansprüche des Mieters, außer bei Fahrlässigkeit des Vermieters, sind ausgeschlossen. Tritt der Mieter nicht vom Vertrag zurück, behält er das Recht auf Rückerstattung des Charterpreises, da das Schiff später übergeben wird.

3) Schäden an der Yacht oder der Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht oder die Nutzung der Yacht nicht beeinträchtigen, sind keine aufschiebende Bedingung für den Vertrag. Die Rückzahlung oder der Abzug des Mietzinses ist hiermit ausgeschlossen.

 

Die Haftung des Vermieters

1) Der Vermieter haftet nur für Schäden, die der Mieter und seine Mitarbeiter durch Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht haben.

2) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Ungenauigkeiten, Fehler, Änderungen der Seekarten, Handbücher, Kompasse usw. entstehen.

3) Ansprüche des Mieters wegen Unbenutzbarkeit der Yacht aufgrund von Schäden oder Ausfällen, die durch den Mieter oder Dritte während der Charterzeit verursacht werden, sind ausgeschlossen.

 

Die Haftung des Mieters

1) Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters, für die der Vermieter von Dritten in Anspruch genommen wird, haftet der Vermieter dem Mieter für alle privaten und strafrechtlichen Folgen. Der Mieter wird auch für alle Gerichts- und Anwaltskosten haftbar gemacht. Der Mieter übernimmt die Jacht auf eigene Verantwortung.

2) Wenn der Mieter die Yacht an einem anderen als dem vereinbarten Ort zurücklässt, aus welchem Grund auch immer, trägt der Mieter alle Kosten für die Rückführung der Yacht zum Heimathafen. Sowohl an Land als auch auf dem Wasser. Liegt die Rückkehr des Schiffes nach der Charterzeit, zählt der Zeitraum, bis das Schiff wieder im Heimathafen liegt.

3) Die verspätete Rückgabe der Yacht wird dem Mieter in Rechnung gestellt und die Nichtbenutzung der Yacht kann ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

4) Der Abschluss einer Kaskoversicherung durch den Vermieter befreit den Mieter nicht von der Haftung für von ihm verursachte Schäden. Diese Versicherung deckt nur Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wurden.

5) Die Bedingungen des Versicherers, die auf Anfrage gerne zugesandt werden. Für selbstverschuldete Schäden haftet der Mieter und der Betrag kann von der geleisteten Kaution abgezogen werden. Wenn die Yacht und ihre Ausrüstung ohne Schäden zurückgegeben werden, wird die Kaution in voller Höhe zurückerstattet. Beschädigungen und Verlust von Gegenständen werden von der Kaution abgezogen. Übersteigt der Schaden oder Verlust die Kaution, kann der Vermieter sie in Rechnung stellen. Aus versicherungstechnischen Gründen sind unsere Yachten mit einem GPS-System ausgestattet. Der Abschluss einer Bootsurlaubsversicherung wird dringend empfohlen. Der Vermieter ist gerne bereit, dem Mieter die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

Vereinbarungen/ Informationen/ Klauseln

  • Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Verpächters möglich und zulässig. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Preis jederzeit zu ändern und im Falle von Fehlern bei der Berechnung des Charterpreises und seiner Zuschläge den Preis gemäß der neuesten Preisliste anzupassen, ohne dass dadurch seine Rechtsgültigkeit berührt wird.

2) Mündliche Zusicherungen und Vereinbarungen sind nur mit Zustimmung des Vermieters gültig. Dies gilt auch für eine Fernerklärung. Ehrliche Informationen werden immer weitergegeben.

3) Die oben beschriebenen fehlerhaft formulierten Regelungen in den Mietbedingungen sind keine gültigen Rücktrittsbedingungen. Die beiden Parteien einigen sich darauf, die fehlerhaft formulierten Regelungen so zu ändern, dass alle Beteiligten den vereinbarten Regelungen zustimmen können.

 

Zuständiges Gericht, vollstreckbares Recht

Für gemeinsame Ansprüche im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist das Recht durch das Gericht des Vermieters anwendbar